Zuzug
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innerhalb 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, anzumelden.
Mitzubringen sind Heimatschein oder Heimatausweis. Familien mit Kindern bringen zusätzlich das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis mit.
Zivilschutzpflichtige werden gebeten, das Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Militärdienstpflichtige senden das Dienstbüchlein direkt dem zuständigen Sektionschef zu.
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldungen in Münsingen haben innerhalb 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, zu erfolgen.
Mitzubringen sind Reisepass, Ausländerausweis und Abmeldebestätigung der Wegzuggemeinde. Familien mit Kindern haben zusätzlich das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis vorzulegen.
Neuzuzüger aus dem Ausland bringen ausserdem den Mietvertrag, Arbeitsvertrag und die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung falls vorhanden mit.
Die Anmeldung für Arbeitnehmer hat spätestens vor dem 1. Arbeitstag zu erfolgen.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, zu melden. Dies kann telefonisch unter der Nummer 031 725 51 11, per Internet über das Meldeformular oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger bringen den alten Niederlassungsausweis mit, bzw. senden ihn per Post an uns zurück. Zivilschutzpflichtige schicken das Zivilschutzbüchlein an die Zivilschutzstelle, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen. Militärdienstpflichtige senden das Militärdienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef zu.
Wegzug
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Wegzugstag persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, abzumelden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger bringen den Niederlassungs- respektive den Aufenthaltsausweis mit.
Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis mit.





