Richtplan Verkehr

Der Richtplan Verkehr ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument und stellt eine langfristig gültige Willenserklärung der Gemeinde und der beteiligten Partner dar. Der Richtplan Verkehr zeigt auf, unter welchen Randbedingungen und mit welchen Zielvorstellungen Verkehrsfragen angegangen und aufeinander abgestimmt werden sollen.

Der Richtplan Verkehr wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2010 erarbeitet und ersetzt das Verkehrskonzept aus dem Jahr 1994. Der Richtplan Verkehr wurde vom Gemeinderat am 2. Dezember 2009 und vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) am 25. Mai 2010 genehmigt.

Der Richtplan Verkehr ist ein kommunaler Richtplan nach Art. 68 Bernerisches Baugesetz. Richtpläne sind Führungs- und Koordinationsinstrumente der Behörden zur Erreichung der gesetzten Ziele und weisen einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren auf. Der Richtplan besteht aus einem Erläuterungsteil, Massnahmenblättern und drei Richtplankarten. Massnahmenblätter und Richtplankarten sind für die Gemeindebehörden verbindlich. Im Sinne der Nachhaltigkeit soll bei der Umsetzung die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde mitberücksichtigt werden.

  • Erläuterungsbericht (pdf)
  • Richtplankarte Motorisierter Individualverkehr MIV (pdf)
  • Richtplankarte Veloverkehr (pdf)
  • Richtplankarte Fussverkehr (pdf)

 

 
 

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