Steuerberechnung

Aufgrund der sachlichen und zeitlichen Bemessung berechnen sich die steuerbaren Faktoren. Bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen ergibt sich daraus aufgrund des Tarifes die einfache Steuer. Dieser Betrag ist sodann mit der Steueranlage von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde zu multiplizieren, um den Steuerbetrag zu ermitteln.

 

Online-Steuerberechnung

Möchten Sie Ihre Steuern online berechnen? Die kantonale Steuerverwaltung stellt Ihnen folgende Online-Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Einkommens- und Vermögenssteuerberechnung für natürliche Personen
  • Sonderveranlagung Kapitalleistungen/Kapitalabfindungen aus Vorsorge 

Zur Online-Steuerberechung gelangen Sie hier.

Hinweis: Das Steuerberechnungs-System der kantonalen Steuerverwaltung wurde mit der grösstmöglichen Sorgfalt entwickelt. Trotzdem sind alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Bern bezogen werden.

 

Einheitssätze und Tarife

Die Einheitsansätze sind Prozent- oder Promillenansätze und bilden die Grundlage für die Steuerberechnung. Sie sind in einem sogenannten Teilmengentarif im Gesetz für jede Steuerart anders und progressiv gestaltet, das heisst mit zunehmendem steuerbarem Objekt werden sie überproportional grösser (Art. 42 StG für die Einkommenssteuer und Art. 65 StG für die Vermögenssteuer). Auf diese Weise wird bei der Steuerbelastung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuersubjektes Rechnung getragen. Nachfolgend finden Sie die Einkommens- und Vermögenssteuertarife im PDF-Format.

Quellensteuertabelle_2012.pdf

Steueranlage_der_Gemeinden_Kanton_Bern_2011_2.pdf

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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