Überbauungsordnungen

Das Instrument der Überbauungsordnung erlaubt es verstärkt Einfluss auf die Gestaltung besonderer Areale oder für die Ortsentwicklung besonders wichtiger Gebiete zu nehmen. Die Überbauungsordnung soll also eine gute Siedlungsqualität sicherstellen.

Die Überbauungsordnung besteht aus Überbauungsplan und Überbauungsvor-schriften. Sie regelt detailliert die Erschliessung, die baulichen Nutzungen, Schutzobjekte, Umgebung und Aussenräume sowie die Freihaltung von Geländeteilen in einem bestimmten Teilgebiet. Mit der Überbauungsordnung werden der Zonenplan und das Baureglement ergänzt oder es kann von diesen abgewichen werden.

Übersicht Überbauungsordnungen Gemeinde Münsingen
(nicht vollständig)

Name / Titel / Gebiet Jahr Änderung im Rahmen Ortsplanungsrevision 2010
Am Stutz 1980 Ausserhalb der ZPP W Am Stutz liegende Gebiete des Überbauungsplans mit SBV aufgehoben
Höheacker Teil 1 und 2 1986 und
1994
aufgehoben
Vogelacker 1993 Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV aufgehoben
Tägertschistrasse/Thunstrasse 1974  
Bernstrasse 1-5 1986  
Bernstrasse 20/22 1971  
Bernstrasse 21 1984  
Dorfmattweg 1978 Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV aufgehoben
Eigermatte I 1970 aufgehoben
Eigermatte II 1972 Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV aufgehoben
Matte 1980 Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV aufgehoben
Gurnigelstrasse 1980 Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV aufgehoben
Hintergasse 1988  
ZPP A Sägegasse 2000  
ZPP C, D, E Erlenau 1993
  • Richtplan für den Erlass der UeO aufgehoben
  • Innerhalb der ZPP C1 liegende Gebiete der UeO Erlenau aufgehoben
ZPP F Schlossmatte 1996  
ZPP H1 Rosenweg 1994  
ZPP H3 Mühletal 2003  
ZPP H4 Mühlestutz 2004  
Bernstrasse/Löwenmatte V1 1995 Innerhalb der ZPP V Löwenmatte/Bernstrasse V1 liegende Gebiete der UeO Bernstrasse/Löwenmatte aufgehoben
Dorfzentrum Münsingen 2003  
ZPP O Bärenmatte 2004  
ZPP P Kreuzweg/Belpbergstrasse Abschnitt P1 2006  
ZPP R Husrüti 2 2000  
ZPP S Belpbergstrasse 9-15 2000  
 
 

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