Geburten

Wird ein Kind im Spital geboren, haben die Eltern grundsätzlich für die Registrierung beim Zivilstandskreis am Ort des Spitals vorzusprechen. Mitnehmen müssen Sie die Anzeige einer Geburt, welche durch die Hebamme ausgestellt wird, und das Familienbüchlein /-ausweis. In den meisten Fällen wird die Meldung durch das Spital erledigt. Erkundigen Sie sich vor dem Geburtstermin direkt beim Spital über die Formalitäten.

Hausgeburten sind innerhalb 3 Tagen dem Zivilstandskreis Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3008 Bern, (Telefon 031 635 42 00), zu melden. Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Zivilstandsamt.

Nach Eingang der Geburtsmeldung wird sich die Einwohnerkontrolle schriftlich bei den Eltern für die Abklärung noch fehlender Angaben melden und sie auffordern, mit den Niederlassungsausweisen bei der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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