Festbetriebe

Öffentliche Anlässe, an welchen Speisen und Getränken zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.

Bei der Standortgemeinde ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F) einzureichen. Das Formular finden Sie bei unserem Online-Schalter.

 

Jugendschutz

Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist jeweils auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. Das Bar- oder Servicepersonal muss instruiert sein und die Bestimmungen strikte einhalten. Plakate zum Jugendschutz können bei der Gemeindepolizei, Neue Bahnhofstrasse 4 oder bei der Jugendfachstelle kostenlos bezogen werden. Weiter bestehen eine Informationsbroschüre "Jugendschutz veranstalten" sowie eine Checkliste, welche ebenfalls kostenlos abgegeben werden.

Fakten, Tipps und Wissenswertes rund um den Jugendschutz erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern unter www.jugendschutzbern.ch

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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