Tiefbau
Die Bauabteilung koordiniert und überwacht den Unterhalt der gemeindeeigenen Infrastrukturanlagen. Sie vertritt die Gemeinde als Bauherrin bei Sanierungen, Umgestaltungen und Neuanlagen. Zahlreiche Projekte werden selbst ausgeführt.
Informations- und Kontaktstelle
Bauabteilung
Thunstrasse 1
3110 Münsingen
Tel. 031 724 52 20
Fax 031 724 51 04
E-Mail bauabteilung@muensingen.ch (bauabteilung@muensingen.ch)
Hauptaufgabenbereiche
- Planung und Ausführung von Projekten am Gemeindestrassennetz und der öffentlichen Kanalisation
- Aufsicht und Durchführung des Wasserbaus
- Landerwerbe
- Abschluss von Dienstbarkeiten
- Erteilung von Aufbruchbewilligungen
- Durchführung des Unterhalts der gemeindeeigenen Infrastrukturanlagen (Strassen, Plätze, Abwasseranlagen etc.)
- Unterhalt und Planung von Robidog-Standorten
- Ausarbeiten von Grundeigentümerbeitragsplänen
- Lichtsignalanlagen
- Strassenbeschriftungen
- Planung und Durchsetzung von Verkehrsbeschriftungsmassnahmen
- Bewilligung für die Benützung von öffentlichen Strassen und Plätzen im Rahmen von Veranstaltungen
- Strassenmarkierungen
-
Erschliessungsverträge
Kommissionen
Bau- und Planungskommission
Strassennetz
Das Strassennetz in der Gemeinde Münsingen in Zahlen:
Staatsstrassen mit Belag 4.5 km
Gemeindestrassen mit Belag 35 km
Gemeindestrassen ohne Belag 15 km
Gehweganlagen, Flur- und Wanderwege 18 km
Vitaparcours im Schwandwald 2.5 km
Der Wiederbeschaffungswert des Strassennetzes liegt zwischen 65 und 80 Millionen Franken.
Kanalisationsanlagen
Die Kanalisation wird weitgehend im Mischsystem betrieben und der ARA der Region Münsingen zugeführt. Die Länge der öffentlichen Haupt- und Sammelkanäle beträgt rund 45 km. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei rund 75 Millionen Franken.
Wasserbau
Die Durchführung von Unterhalts- und Erneuerungsbauten an den Gewässern obliegt der Bauabteilung.
Es handelt sich um folgende Gewässer:
- Aare
- Innere und Äussere Giessen mit Zwischengiesse
- Utteloobach
- Grabenbach
- Schwandbach
Alle Gewässer sind öffentlich und unterstehen kantonaler Hohheit. Sämtliche Eingriffe im Bereich von Gewässern sind bewilligungspflichtig. Die Fischenzenrechte des Grabenbaches und der Giessen sind an den Fischereiverein Aaretal verpachtet.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, für welche die Gemeindestrassen beansprucht werden, sind bewilligungspflichtig.






